Staatliches Gymnasium Holzkirchen
Jörg-Hube-Str. 4, 83607 Holzkirchen
Tel: 08024 - 30326-0, Fax: 08024 - 30326-99

Bei der OGTS handelt es sich um ein freiwilliges schulisches Angebot der ganztägigen Förderung, Bildung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern. Am Staatlichen Gymnasium Holzkirchen steht die Einrichtung Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 5 bis 7 zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgangsstufen nehmen nach einer verpflichtenden Anmeldung durch ihre Erziehungsberechtigten im Anschluss an den Vormittagsunterricht daran teil. Die Offene Ganztagsschule ist eine Schulveranstaltung; die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Hausordnung gelten auch hier.

An maximal vier Wochentagen (Montag bis Donnerstag) wird ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitgestellt. Grundsätzlich ist an diesen Tagen eine Betreuung bis 16:00 Uhr gewährleistet. Das Angebot beginnt direkt im Anschluss an den Vormittagsunterricht mit einem gemeinsamen Mittagessen in der Mensa (kostenpflichtig), im Anschluss findet ein Betreuungsangebot unter Aufsicht qualifizierten Personals statt. Das Konzept der OGTS basiert auf 3 Säulen :

  1. Tägliche Mittagsverpflegung, bereitgestellt durch die Mensa
  2. Hausaufgabenbetreuung und Studierzeit
  3. Weitere Betreuungsangebote (Zusatzprogramme, z.B. sportliche Aktivitäten, Bastelangebote)


Dem Bildungs- und Betreuungsangebot liegt ein von der Schulleitung und einem möglichen Kooperationspartner erarbeitetes pädagogisches Konzept zugrunde. Die Förderung und Betreuung kann in klassen- und jahrgangsstufenübergreifenden Gruppen stattfinden und richtet sich nach dem individuellen schulischen Bedarf der einzelnen Schülerinnen und Schülern, sowie, im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten, auch nach deren Neigungen.


Übersicht über die organisatorische Struktur der Offenen Ganztagsschule: 
 

  Mo Di Mi Do
Mittagspause
(ca. 45min)
Mittagsverpflegung
Im Anschluss an die Mittagspause bis 16:00 Uhr Hausaufgabenbetreuung
Studierzeit
Zusatzprogramm

 
Die Aufsicht über die Schülerinnen und Schüler wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der OGTS während der Öffnungszeiten wahrgenommen. Die entsprechend erwarteten Verhaltensweisen werden den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres verdeutlicht, die Hausordnung des Gymnasiums gilt auch in der OGTS. Bei Fehlverhalten greifen die Regelungen der Schulordnung.

Alle Beteiligten haben sich, das darf gesagt werden, mit großem Engagement diesem Angebot unserer Schule verschrieben und freuen sich sehr, wenn wir dies im kommenden Schuljahr fortsetzen können. Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler zu generieren ist ein nicht zu überschätzender Auftrag, unsere OGTS leistet hierzu mit Sicherheit einen guten Beitrag.

Die OGTS beginnt regelhaft mit einem gemeinsamen Mittagessen in unserer Mensa. Informationen zur Verpflegung sowie den in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten entnehmen Sie bitte den entsprechenden Seiten und Links unserer Homepage. Im pädagogischen Konzept spielt diese tägliche, gemeinsame Erfahrung eine wichtige Rolle. Sie stärkt Zusammenhalt und Identität unserer Schule.

Die Anwesenheitskontrolle findet in den Räumlichkeiten der Mensa selbst bis 13.10 Uhr statt. In diesem Zusammenhang ist es unabdingbar, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu diesem Zeitpunkt über eine eventuelle Abwesenheit von Schülerinnen und Schülern informiert sind. Da es sich bei der OGTS um eine Schulveranstaltung handelt, können Befreiungen ausschließlich durch die Schulleitung in begründeten Ausnahmefällen erteilt werden. Anträge hierzu müssen rechtzeitig, in der Regel eine Woche zuvor, im Sekretariat abgeben werden. Sollten Kinder bereits im Vormittagsunterricht entschuldigt sein, ist eine zusätzliche Meldung in der OGTS nicht notwendig.

Der Kern unserer Arbeit ist die Unterstützung der Kinder bei Nach- und Vorbereitung des unterrichtlichen Geschehens. Dies geschieht in der sogenannten "Studierzeit", die bei uns täglich regelhaft zwischen 14.00 und 15.00 Uhr in Klassenräumen des Gymnasiums in kleineren Gruppen stattfindet. Hier besteht für die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit Hausaufgaben zu erledigen, zu lernen sowie Referate vorzubereiten. Die Bibliothek der OGTS hält sämtliche Schulbücher und zudem für die Fälle altersgerechte Literatur bereit, in denen einmal keine weiteren Aufgaben anstehen. In dieser Zeit achten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachhaltig auf die Einhaltung einer angemessenen Arbeitsatmosphäre. Selbstverständlich können Schülerinnen und Schüler auch, aber nicht nur dann, wenn sie aus einem eventuellen Nachmittagsunterricht kommen, die Zeit bis 1600 Uhr in Gänze als Studierzeit nutzen. Dabei legen wir Wert darauf, dass die Schülerinnen und Schüler, entsprechend dem pädagogisch-didaktischen Gesamtkonzept unseres Gymnasiums, anstehende Arbeiten entsprechend ihren Möglichkeiten selbstständig erledigen und sich, auch im Sinne eines "Lernens durch Lehren", gegenseitig unterstützen. Auch vor dem Hintergrund unseres Betreuungsschlüssels muss die direkt erklärende Hilfestellung durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Ausnahme bleiben. Die Studierzeit ist keine Nachhilfestunde.

Ab 15.00 Uhr stehen für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die ihren schulischen Verpflichtungen in der Studierzeit nachkommen konnten, Zusatzprogramme bereit. Wir sind bemüht, an jedem Tag ein sportliches sowie ein kreatives Angebot zur Wahl zu stellen, im Rahmen unserer organisatorischen und finanziellen Ressourcen. Unser Team behält es sich ausdrücklich vor, Schülerinnen und Schüler den verschiedenen Angeboten ungeachtet ihrer Neigungen auch zuzuteilen, sollte dies etwa aus Raumgründen oder Belangen der Aufsichtspflicht notwendig sein.

Die kreativen Programme finden in den Räumlichkeiten unserer OGTS, die sportlichen Aktivitäten, wiederum im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen, in einer Turnhalle unseres Schulstandorts bzw. bei geeigneter Witterung selbstverständlich auch im Freien statt.

Gerade auf die Etablierung und den weiterführenden Ausbau unseres kreativen Programms legten und legen wir seit Gründung unseres Gymnasiums und der Einrichtung unserer ersten OGTS großen Wert. Durch die großzügige Unterstützung unseres Schulaufwandträgers, des Landkreises Miesbach, und beruhend auf der Kompetenz und dem außergewöhnlichen Engagement unserer verantwortlichen Mitarbeiterinnen ist es gelungen, in kurzer Zeit eine bereits beeindruckende Ausstattung an Werkzeugen und Materialien zu beschaffen. Auch hier sei ein Verweis auf das pädagogische Gesamtkonzept unserer Schule erlaubt. Wir sind überzeugt, den gymnasialen Anspruch einer ganzheitlichen Bildung, die nicht allein die kognitiven, sondern auch die kreativen Potentiale unserer Schülerinnen und Schüler zu fördern bestrebt ist, in nicht unerheblichem Ausmaß zu unterstützen. Die Ergebnisse sprechen für sich.

Prinzipiell kann jede Schülerin und jeder Schüler der Jahrgangsstufe 5 bis 7 durch die Erziehungsberechtigten angemeldet werden; dabei spielt es keine Rolle, welche Sprachenfolge gewählt wurde, ob Nachmittagsunterricht oder ob Wahlunterricht auch an in der OGTS gebuchten Tagen besucht wird.

Eine Anmeldung ist für das gesamte Schuljahr verpflichtend!

Schülerinnen und Schüler können für alle vier Nachmittage angemeldet werden; alternativ ist eine Anmeldung für mindestens zwei oder drei Nachmittage möglich.

Die endgültigen Buchungswochentage müssen zu Beginn des Schuljahres, nachdem der Stundenplan bekannt ist, angegeben werden.

Falls nur die Genehmigung einer geringeren Gruppenanzahl erfolgt als nach vorliegenden Anmeldungen notwendig, behält sich die Schule eine bedürfnisorientierte Auswahl vor. Geben Sie daher bei der Anmeldung Gründe dafür an, weshalb Ihr Kind an der OGTS teilnehmen soll. Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch für die Aufnahme.

Die Anmeldung erfolgt jeweils gegen Ende des vorangegangenen Schuljahres (ca. Mitte Mai). Ein entsprechendes Formular geht allen Eltern der 5. und 6.Jahrgangsstufe rechtzeitig zu. Die Anmeldung unserer neuen Schülerinnen und Schüler der kommenden 5.Jahrgangsstufe geschieht im Zusammenhang der Einschreibung.

Eine Befreiung von der OGTS kann, wie beim Regelunterricht auch, nur in begründeten Fällen auf Antrag der Eltern von der Schulleitung gewährt werden. Bitte geben Sie Anträge rechtzeitig, in der Regel eine Woche zuvor, im Sekretariat ab.

Die OGTS ist rechtlich gesehen eine Schulveranstaltung, die denselben Regularien folgt wie der normale Unterricht. Dies betrifft v.a. die Vorgaben von BayEUG und GSO.

Die Angebote der OGTS sind in dem Zeitraum bis 16:00 Uhr an vier Wochentagen, mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung in der Mensa, grundsätzlich kostenfrei. Auf das gemeinsame Mittagsessen in der Mensa kann aus pädagogischen Gründen nicht verzichtet werden.

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