Staatliches Gymnasium Holzkirchen
Jörg-Hube-Str. 4, 83607 Holzkirchen
Tel: 08024 - 30326-0, Fax: 08024 - 30326-99

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind am Staatlichen Gymnasium Holzkirchen anmelden wollen.

Für eine erfolgreiche Anmeldung bitten wir Sie, die nachfolgenden Hinweisen zu beachten.

Die Einschreibung und somit die Anmeldung für einen Übertritt an unsere Schule erfolgt in zwei Schritten:


Schritt 1

Die Angabe bzw. die Eintragung der Anmeldedaten erfolgt ausschließlich online bzw. durch Ausfüllen weiterer Unterlagen, die wir Ihnen als pdf-Dateien zur Verfügung stellen.

Für die Eingabe der Daten verwenden Sie bitte diesen Anmeldelink.

Der Anmeldelink führt sie zu:

  • Schülererfassungsbogen
  • Erweiterter Erfassungsbogen mit zusätzlicher Bedarfsabfrage
  • Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten
  • Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 IfSG
  • ggf. Antrag für die Offene Ganztagsschule

Bitte füllen Sie die elektronischen Anmeldebögen aus, im Anschluss daran drucken Sie die Bögen aus und unterschreiben Sie diese.
Die Daten werden elektronisch und sicher an uns übermittelt. Für eine erfolgreiche Anmeldung ist der Antrag mit Originalunterschrift sowie mit Ortsangabe und Datum notwendig. Nur online übermittelte Dateneingänge werden nicht bearbeitet.


Alle weiteren notwendigen Information finden sie hier als Download im pdf-Format


Schritt 2

Die Einreichung aller ausgedruckten, benötigten Unterlagen, unterschrieben und vollständig ausgefüllt, muss bis Dienstag, 07. Mai 2024, 14.00 Uhr, postalisch, durch Einwurf in den Briefkasten oder durch persönliche Abgabe im Sekretariat an unserer Schule erfolgen. Das persönliche Erscheinen eines Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich.

Möglicherweise überschreiten die Anmeldezahlen wieder unsere Kapazitätsgrenze, so dass wir Eltern aus den Einzugsgebieten außerhalb der Gemeinde Holzkirchen bitten, eine Alternativschule zu nennen (Anlage B). Die von einer Vermittlung an eine andere Schule betroffenen Eltern werden wir telefonisch bis Freitag, 10.05., 15.00 Uhr, informieren. Von vorhergehenden Rückfragen bitten wir Sie abzusehen. Falls eine Vermittlung notwendig werden sollte, werden wir Sie bei der Einschreibung an der Alternativschule unterstützen. Alle anderen können aufgenommen werden und werden nicht mehr benachrichtigt.

Folgende Unterlagen sind für ALLE einzureichen:

  • Bestätigungsschreiben der Schule, Anlage B
  • unterschriebene Online-Formulare:
    • Schülererfassungsbogen
    • unterschriebenes erweitertes Anmeldeformular mit erweiterter Bedarfsabfrage (falls erforderlich auch mit handschriftlichen Eintragungen)
    • Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten
    • Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz – dieses Formular wird von der Schule bestätigt (gemäß dem Masernschutzgesetz vom 1.3.2020 sind wir zur Überprüfung des Impfstatus im Rahmen der Einschreibung verpflichtet. Die Möglichkeiten des Nachweises des Impfstatus Ihres Kindes entnehmen Sie bitte der Elterninformation zum Masernschutzgesetz (Anlage D). Sofern der Nachweis über das Impfbuch erfolgt, bitte Deckblatt und Impfseite kopieren und der Anmeldung beilegen
  • Einwilligung Elternportal und Schülerportal, Anlage C1 und C2
  • Übertrittszeugnis im Original (bei eingereichten Kopien ist der Antrag ungültig)
  • Kopie der Geburtsurkunde oder des Geburtsscheins
  • Kopie des Impfpasses (Deckblatt mit Namen des Kindes, Impfseite auf der der Masernschutz eingetragen ist)
  • ein Passbild des angemeldeten Kindes (zwei Passbilder, wenn der Antrag auf Fahrkarte nicht online beim zuständigen Landratsamt hochgeladen wird).

Folgende Unterlagen sind je nach Bedarf und Situation zusätzlich erforderlich:

  • ggf. der Antrag für die Offene Ganztagsschule
  • Antrag auf Erhalt einer Fahrkarte
  • ggf. eine Sorgerechtsbescheinigung und
  • ggf. eine Aufenthaltsgenehmigung

Angaben über bisher bereits bestehende vorliegende Lese/Rechtschreibstörung sind in den Online-Formularen einzutragen. Wir bitten Sie in diesem Fall um eine Kontaktaufnahme mit unserer Schulpsychologin Frau Bloßfeld (blo(at)gymnasium-holzkirchen.de).


Falls einer oder mehrere der folgenden Punkte auf Ihr Kind zutrifft, nehmen Sie bitte mit der Beratungslehrkraft Frau Sabine Weinzierl (wez(at)gymnasium-holzkirchen.de) Kontakt auf:

  • Ihr Kind besucht zurzeit eine Schule im Ausland
  • Ihr Kind besucht zurzeit eine private Schule, die nicht staatlich anerkannt ist (Probeunterricht erforderlich)
  • Ihr Kind hat den erforderlichen Notenschnitt von 2,33 in Deutsch, Mathematik und HSU nicht erreicht (Probeunterricht erforderlich)
  • Bei Ihrem Kind liegt ein Inklusionsgrund vor (z.B. Autismus-Spektrums-Störung)

Der Probeunterricht findet am 14./15. und 16. Mai 2024 voraussichtlich am Staatlichen Gymnasium Holzkirchen statt. Genauere Informationen finden Sie in der Anlage F (Merkblatt Probeunterricht).


Falls Sie darüber hinaus Fragen zur Einschreibung haben, bitten wir Sie mit uns Kontakt aufzunehmen (per E-Mail an sekretariat(at)gymnasium-holzkirchen.de oder telefonisch über 08024/303260 von Montag bis Freitag, 09.00 bis 12.00 Uhr.

Wir freuen uns, Ihr Kind bald an unserer Schule begrüßen zu dürfen!

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